­Allgemeine Verkaufsbedingungen

Für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen (zusammen die “Produkte”) der Sourceability sowie ihrer Filialen, Zweigstellen und Tochtergesellschaften (“Sourceability”) an den Kunden (der „Kunde“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (“Vereinbarung”) ungeachtet anderslautender Bedingungen in einer Bestellung, einem Dokument oder irgendeiner sonstigen Kommunikation des Kunden (die “Bestellung”) und ungeachtet eines fehlenden Widerspruchs gegen diese anderen Bedingungen durch Sourceability. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich durch bevollmächtigte Vertreter sowohl von Sourceability als auch dem Kunden geändert werden.

1. DEFINITION: „Sourceability“ umfasst alle juristischen Personen der Sourceability Group, wie nachfolgend aufgeführt:

Sourceability North America LLC

Sourceability Hungary Kft.

Sourceability SG Pte Ltd.

Sourceability (Shanghai) Co., Ltd.

Sourceability HK Limited

Sourceability Vertriebsgesellschaft mbH

2. BESTELLUNGEN, ANNAHME UND STORNIERUNG. Sourceabilitys Angebote sind Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) und können jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden, es sei denn sie enthalten eine davon abweichende Regelung. Sourceability behält sich die Annahme der Bestellungen vor. Verträge zwischen dem Kunden und Sourceability werden durch die Annahme durch Sourceability geschlossen. Eine Annahme durch Sourceability liegt vor, wenn Sourceability die Bestellung schriftlich bestätigt, sie durch Elektronischen Datenaustausch („EDI“) bestätigt oder die Bestellung ausführt. Eine Stornierung ist nur mit Sourceabilitys schriftlichem Einverständnis möglich und Sourceability ist berechtigt, alle Geldbeträge, die vom Kunden an sie gezahlt wurden, als unwiderrufliche Anzahlung auf den Kaufpreis ohne weitergehende Haftung der Sourceability gegenüber dem Kunden zurückzubehalten. Sourceability kennzeichnet „Nicht-Standard-Produkte“ bzw. „NCNR“ nach eigenem Ermessen, z.B. in Angeboten, Produktlisten oder Anlagen. Bestellungen für Produkte, die Sourceability als „Nicht-Standard-Produkte“ bzw. „NCNR“ kennzeichnet, können weder storniert noch zurückgesandt werden. Die Annahme einer Bestellung durch Sourceability stellt einen unwiderruflichen Verkauf dar und kann durch den Kunden nicht storniert werden. Sourceability behält sich das Recht vor, Produkte nach eigenem Ermessen an einzelne Kunden zu liefern bzw. zuzuteilen.

3. PREISE. Alle Preise sind Nettopreise, exklusive Steuern, Fracht, Zoll- oder andere Gebühren sowie exklusive Kosten für zusätzliche Dienstleistungen (zusammen die „zusätzlichen Gebühren“), soweit im Angebot, Kostenvoranschlag oder der Rechnung von Sourceability dies nicht anders geregelt ist. Der Kunde ist verpflichtet, die zusätzlichen Kosten zu bezahlen. Sourceability behält sich Preisänderungen, insbesondere wegen Preiserhöhungen seitens des Herstellers,  Transportkostenerhöhungen, Zoll- und Import- sowie Exportkostenerhöhungen und/oder Währungsschwankungen, veränderte Marktbedingungen oder jeder andere Grund außerhalb des Verantwortungsbereichs von Sourceability vor.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Rechnungen sind zum auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt ohne Abzug, insbesondere wegen einbehaltener Steuer, fällig. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % pro Jahr bzw. der Höchstsatz nach geltendem Recht zuzüglich angemessener Anwaltskosten und Inkassokosten fällig. Wurde dem Kunden ein Kreditlimit gewährt, kann dieses von Sourceability jederzeit geändert werden. Eingehende Zahlungen können auf jedes für den Kunden bestehende Kundenkonto angerechnet werden. Sollte der Kunde mit einer Zahlung in Verzug kommen, so hat Sourceability das Recht, ausstehende Lieferungen und Aufträge zu verschieben und/oder zu stornieren und zusätzlich alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen. Unbeschadet geltenden Rechts, laufen von Sourceability eingeräumte, jedoch ungenutzte Kreditlimits nach 12 Monaten automatisch aus.

5. LIEFERUNG. Sofern nichts Abweichendes angegeben gelten folgende Lieferbedingungen: für alle Lieferungen EXW (Sourceability Lager) bzw. EXW (Lager des Herstellers) für abgekürzte Direktlieferungen.  Alle Incoterms beziehen sich auf die INCOTERMS 2010. Liefertermine sind indikativ und stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von Sourceability. Sourceability haftet ausschließlich in Fällen eigenverschuldeter verzögerter  Lieferungen nach den gesetzlichen Bestimmungen und nur im Rahmen des Umfanges, welcher in dieser Vereinbarung getroffen ist. Teil- oder vorzeitige Lieferungen hat der Kunde anzunehmen. Eine Stornierung ist nicht möglich.

6. EIGENTUMSVORBEHALT/GEFAHRÜBERGANG. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung der Produkte auf den Kunden über. Im Fall eines Weiterverkaufs durch den Kunden tritt dieser Sourceability bereits zum Abschluss des Vertrags alle Zahlungsansprüche gegen dessen Kunden bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden ab. Im Falle der Weiterverarbeitung oder Verbindung des Produkts mit anderen Produkten (das “verarbeitete Produkt”) überträgt der Kunde das Eigentum eines dem Kaufpreis entsprechenden Anteils am verarbeiteten Produkt auf Sourceability. Diese Regelung gilt nicht für den Verkauf von Software (wie hiernach definiert).

7. SOFTWARE. Software ist die maschinenlesbare Version des Computerprogramms (Objektcode) (die “Software”). Für die Nutzung der Software und der entsprechenden Dokumentation durch den Kunden gelten die für die Software jeweils gültigen Lizenzbedingungen. Software, die bereits in Hardware eingebunden wurde bzw. nur mit einer bestimmten Hardware zusammen vertrieben wird, darf ausschließlich mit dieser Hardware genutzt werden, jedoch nicht separat.

8. GEISTIGES EIGENTUM. Sourceability übernimmt keine Verantwortung im Hinblick auf das geistige Eigentum an den Gütern. Sourceability gewährleistet nicht, dass es keine Verletzungen von geistigem Eigentum von Dritten im Hinblick auf die Güter gibt. Der Kunde muss Sourceability von jedweden Ansprüchen freistellen, die auf einer Verletzung der Rechte aus geistigen Eigentum eines Dritten an den Gütern entstehen.  Sourceability ist berechtigt, die Führung eines jedweden Prozesses, gleich ob anhängig oder angedroht, jede Abwehr eines Anspruchs oder jedes andere Vorgehen im Zusammenhang mit einer behaupteten Verletzung des geistigen Eigentums eines Dritten oder im Zusammenhang mit der Verletzung eines anderen Rechts eines Dritten zu kontrollieren, soweit Sourceability involviert ist.  In diesem Zusammenhang beziehen sich die „geistigen Eigentumsrechte“ auf alle geistigen Eigentumsrechte, insbesondere Patent, Urheber- Marken-, (Industrie)Designrechte, sowie deren Anmeldung.

Sourceability verfolgt eine Politik der Achtung der geistigen Eigentumsrechte Dritter. Wenn jemand glaubt, dass seine Werke in einer Weise kopiert wurde, die eine Urheberrechtsverletzung darstellt, teilen Sie bitte unserem Copyright-Beauftragten unter legal@sourceability.com folgende Angaben mit:

1.  eine physische und elektronische Unterschrift einer Person, die befugt ist, im Namen des Eigentümers eines ausschließlichen Rechts zu handeln, das angeblich verletzt wird;

2. Die Identifizierung der urheberrechtlich geschützten Werke, die angeblich verletzt wurden, oder, wenn mehrere urheberrechtlich geschützte Werke auf einer einzigen Website unter eine einzige Anmeldung fallen, eine repräsentative Liste solcher Werke auf dieser Website;

3. Identifizierung des Materials, von dem behauptet wird, dass es Schutzrechte verletzt oder dass durch es Schutzrechte verletzt werden und das entfernt werden soll oder zu dem der Zugang deaktiviert werden soll, und die Informationen sind hinreichend bestimmt, wenn sie es dem Urheber ermöglichen, das Material zu lokalisieren;

4. Informationen sind hinreichend bestimmt, wenn sie dem Dienstleistungserbringer die Möglichkeit geben, sich mit der antragstellenden Partei in Verbindung zu setzen, wie z. B. eine Adresse, eine Telefonnummer und, soweit verfügbar, eine E-Mail-Adresse, unter der die antragstellende Partei kontaktiert werden kann;

5. Eine Erklärung, dass die beanstandende Partei in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die Verwendung des Materials in der beschwerten Art und Weise nicht durch den Urheber, seine Bevollmächtigten oder das Gesetz genehmigt wird;und

6. Eine Erklärung, dass die in der Mitteilung enthaltenen Informationen zutreffend sind und unter Androhung von Strafe im Falle eines Meineides, dass die beklagende Partei befugt ist, im Namen des Eigentümers eines angeblich ausschließlichen Rechts zu handeln. zu handeln.

9. GEWÄHRLEISTUNG. Innerhalb von drei (3) Jahren ab dem Anlieferdatum beim Kunden muss der Kunde Sourceability schriftlich, in dem von Sourceability vorgegebenen Format, darüber informieren, dass er einen Mangel geltend machen will. Die Mitteilung muss eine Beschreibung des angeblichen Mangels, Fotografien des behaupteten physischen Mangels und einen Testbericht für einen behaupteten Funktionsmangel enthalten.

Wenn ein Kunde Ansprüche wegen eines Mangels oder wegen Minderlieferungen gegenüber Sourceability geltend macht, muss er Sourceability ermöglichen, diese Produkte zu überprüfen oder auf Verlangen von Sourceability auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass Sourceability unmittelbaren Zugang zu den Produkten bekommt oder die Produkte an Sourceability zurückzugeben.

Der Kunde erkennt an, dass Sourceability nicht der Hersteller der Produkte ist. Soweit nach anwendbarem Recht möglich und vertraglich eingeräumt, reicht Sourceability jegliche vom Hersteller erhaltenen Produktgewährleistung und Schadensersatzansprüche (inklusive solcher für Verletzungen geistigen Eigentums), an den Kunden weiter. Sofern gesetzlich vorgeschrieben gewährleistet Sourceability, dass zum Zeitpunkt des Übergangs der Produkte, diese den vom jeweiligen Hersteller in dessen veröffentlichten Produktdatenblättern genannten Eigenschaften entsprechen. Soweit gesetzlich erlaubt, verjähren alle Gewährleistungsansprüche  12 Monate nach Übergabe der Produkte.

SOURCEABILITY GEWÄHRT KEINE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE ÜBER DIE VOM HERSTELLER AUSDRÜCKLICH GEWÄHRTEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE. SOURCEABILITY ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEITSUNG FÜR DIE QUALITÄT DER ARBEIT ODER DIE DIENSTLEISTUNGE VON DRITTEN SEI ES VON VERKÄUFERN ODER DIENSTLEISTERN. DER KÄUFER IST VERPFLICHTET, KOPIEN EINER JEDEN HERSTELLERGARANTIE ANZUFORDERN UND DIE GARANTIEN BZGL. DER PRODUKTE UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN GELTEN ALS DURCH DEN KUNDEN ANGENOMMEN.

Sollte Sourceability sonstige Dienstleistungen, bspw. zur Veredelung von Produkten, erbringen (wie etwa Assembling, Tape-and-Reel oder Programmierung), erstreckt sich die Gewährleistung über 90 Tage ab Erbringung der Dienstleistung und darauf, dass sie den von Sourceability akzeptierten Kundenspezifikationen entsprechen. Der Kunde gilt als Hersteller der veredelten Produkte.

SOURCEABILITY GIBT KEINE ANDERWEITIGEN, AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGSRRECHTE SOWIE GARANTIEN WIE Z.B. DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG DER PRODUKTE ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON SCHUTZRECHTEN. Nach Wahl von Sourceability haftet Sourceability im Rahmen der Gewährleistung für Sachmängel abschließend wie folgt: (i) Reparatur des mangelhaften Produkts oder (ii) Ersatzlieferung oder (iii) Erstattung des Kaufpreises. Hinsichtlich vertriebener Software gibt Sourceability keine Gewährleistung oder Garantie und ist hierfür nicht haftbar; soweit nicht in der anwendbaren Lizenzvereinbarung für die Software anderweitig geregelt, WIRD DIE SOFTWARE “AS-IS“ UND OHNE ZUSÄTZLICHE GEWÄHRLEISTUNG GELIEFERT.

10. WATENEINGANGSPRÜFUNG UND PRODUKTRÜCKGABE. Der Kunde muss alle Waren unverzüglich nach Erhalt vom Transporteur sorgfältig untersuchen und Soureceability jeden Mangel oder jede Mindermenge innerhalb von (10) Tagen nach Erhalt mitteilen.

Produktrückgaben sind nur zulässig mit einer von Sourceability ausgegebenen Rückgabegenehmigungsnummer („RMA-Nummer“). Gründe: (A) Rückgabe aufgrund optischer Mängel: der Kunde hat Sourceability alle Schäden an der äußeren Produktverpackung, Mindermengen und andere Abweichungen (“optischer Mangel”) unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen, nach Eingang der Lieferung schriftlich mitzuteilen, ansonsten gilt die Ware als akzeptiert. (B) Rückgaben aufgrund von Gewährleistung: Der Kunde hat Sourceability innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich den genauen Produktmangel mitzuteilen. Eine RMA-Nummer wird nur erteilt, wenn der Mangel (entweder ein optischer Mangel oder im Gewährleistungsfall) ausschließlich von Sourceability oder dem Originalhersteller des Produkts verursacht wurde und nur, wenn der Kunde seiner Mitteilungspflicht rechtzeitig nachkommt. Eine RMA-Nummer wird nicht für Schäden, Mindermengen oder andere Abweichungen erteilt, die vom Kunden, dem Transporteur oder dem Frachtführer oder irgendeiner anderen Partei verursacht wurden. Nach Erhalt der RMA-Nummer hat der Kunde die Produkte Sourceability gemäß der RMA-Anweisungen zurückzusenden. Sourceability überprüft alle vom Kunden über RMA zurückgesendeten Produkte. Stellt Sourceability fest, dass die zurückgesendeten Produkte für eine Rückgabe nicht qualifiziert sind, sendet Sourceability diese Produkte dem Kunden auf dessen Kosten zurück, bzw. lagert die Produkte auf Kosten des Kunden bis zu dessen Abholung ein.

11. HAFTUNGSBEGRENZUNG.  Die Haftung von Sourceability gegenüber dem Kunden richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in der Vereinbarung nicht anders geregelt. Sourceability haftet in seiner Eigenschaft als Vertiebsgesellschaft bzw. Händler. SOURCEABILITY´S HAFTUNG GEGENÜBER DEM KUNDEN IST AUF DEN UNMITTELBAREN SCHADEN BESCHRÄNKT. DER HÖHE NACH IST DER SCHADEN ZUDEM AUF DEN KAUFPREIS DER BETROFFENEN WARE BESCHRÄNKT. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT; WENN DURCH DIE BETROFFENE WARE DER TOD EINES MENSCHEN ODER DIE KÖRPERVERLETZUNG EINES MENSCHEN FAHRLÄSSIG VERURSACHT WURDE. SOURCEABILITY HAFTET NICHT FÜR DEN KUNDEN UND DER KUNDE IST NICHT BERECHTIGT IRGENDEINEN INDIREKTEN, BESONDERE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN (ZB GEWINN- ODER EINNAHMEAUSFÄLLE, DATENVERLUST, GEBRAUCHSAUSFALL, NACHARBEITS-, REPARATUR-, HERSTELLUNGSKOSTEN, KOSTEN FÜR EINEN PRODUKTRÜCKRUF, REPUTATIONSVERLUST ODER VERLUST VON KUNDEN).  

Das Vorstehende gilt nicht sofern Sourceability aufgrund von zwingenden gesetzlichen Regelungen haftet.

12. FORCE MAJEURE/HÖHERE GEWALT. Sourceability haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer Pflichten laut dieser Vereinbarung, wenn dies auf Gründe zurückzuführen ist, die nicht von Sourceability zu vertreten und außerhalb des Einflussbereiches der Sourceability sind wie z.B. Naturgewalten, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, Produktionsunterbrechung, von Menschen oder der Natur verursachte Katastrophen, Epidemien, Material- oder Produktknappheit, Allokation, Streiks, kriminelle Tätigkeiten, Verzögerungen bei der Auslieferung oder Transport, oder Arbeitskräftemangel, oder der Unmöglichkeit Material oder Produkte über reguläre Quellen zu beziehen.

13. NUTZUNG DER PRODUKTE. Der Kunde hat die technischen Produktspezifikationen bzw. Vorgaben des Herstellers einzuhalten. Die Produkte sind nicht zugelassen für den Einsatz in sicherheitskritischen Applikationen, lebenserhaltenden Systemen, menschlichen Implantaten, Bahn- und Luftfahrt, Automotive, Atomkraftwerken oder anderen Anwendungen, bei denen im Fall einer Fehlfunktion Lebensgefahr, Personenschäden oder schwerwiegende Sachschäden zu erwarten sind. Wenn der Kunde die Produkte für den Einsatz in derartigen Systemen bzw. Anwendungen verwendet oder verkauft, oder nicht die Produktspezifikationen und Vorgaben des Herstellers beachtet, erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass er alleine das vollumfängliche Risiko einer solchen Nutzung, eines solchen Verkaufs und die Folgen einer solchen Nichteinhaltung trägt. Der Kunde wird Sourceability von sämtlichen Forderungen basierend auf (i) Sourceabilitys Einhaltung des Designs, der Spezifikationen oder sonstigen Anweisungen des Kunden; (ii) Veränderungen des Produktes durch Dritte, oder (iii) die Nutzung des Produktes in Kombination mit anderen Produkten oder unter Missachtung dieser Klausel entschädigen, verteidigen sowie schadlos halten.

14. EXPORT/IMPORT. Bestimmte Produkte und damit zusammenhängende Technologien, die von Sourceability verkauft werden, unterliegen Exportkontrollregeln der Vereinigten Staaten und/oder der Europäischen Union und/oder anderer Länder, mit Ausnahme von Boykott-Länder (“Exportgesetze”). Der Kunde hat diese Exportgesetze einzuhalten und alle erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen einzuholen, um die Produkte und die damit verbundenen Technologien zu versenden, zu exportieren, zu re-exportieren oder zu importieren. Der Kunde darf keine Produkte oder damit verbundene Technologien in Länder oder in Gebiete exportieren oder re-exportieren, wenn dieser Export oder Re-Export verboten ist. Dies schließt Länder oder Gebiete ein, die von Sanktionen oder einem Embargo der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union oder anderen Ländern betroffen sind. Der Kunde darf Produkte oder damit zusammenhängende Technologien nicht in Verbindung mit chemischen, biologischen oder atomaren Waffen, Raketensystemen (einschließlich ballistischen Raketensystemen, Trägerraketen und Erkundungsraketen), unbemannten Luftfahrzeugen, die ebensolche absetzen können oder für die Entwicklung von jedweden Massenvernichtungswaffen verwenden.

15. ELEKTRONISCHE AUFTRÄGE. Wenn ein Teil des Kaufs- oder Verkaufs der Produkte, einschließlich eines NCNR Kaufs des Kunden oder eine Bedarfsvorschaubestellung, über ein Elektronisches Datenaustauschsystem- soweit einzelvertraglich schriftlich vereinbart- („EDI“), ein internes Kundenportal, ein Portal einer Drittpartei oder über ein anderes elektronisches System (“Elektronischer Bestellung”) abgewickelt wird, gilt diese Vereinbarung auch weiterhin bezüglich des Kaufs und Verkaufs von Produkten zwischen dem Kunden und Sourceability. Die Auftragsbestätigung durch Sourceability oder die Festlegung der Einzelheiten hinsichtlich der Elektronischen Bestellungen in schriftlicher Form, E-Mail oder EDI ist für den Kunden verbindlich.

16. Kauf von Waren über die Sourceability-E-Commerce-Plattform ("Sourcing Platform"). Im Falle, dass der Kunde nicht direkt eine Bestellung bei einem Account Manager von Sourceability platziert, sondern stattdessen die Sourcing Platform nutzt, um Waren zu kaufen, behält sich Sourceability das Recht vor, zu bestimmen, ob der Kauf des Kunden über die Sourcing Platform oder außerhalb der Sourcing Platform abgewickelt werden soll. Wird die Ware durch den Kunden über die Sourcing Platform erworben, so tritt die Sourcing Platform in die Verkaufsbedingungen der Sourcing Platform mit dem Kunden ein, und diese Vereinbahrung gilt nicht. Wird die Ware vom Kunden außerhalb der Sourcing Platform erworben, so gilt diese Vereinbahrung.

17. UMWELTPFLICHTEN. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten und insofern haftbar gemäß (i) der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU), der (ii) Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG) und der (iii) Batterienrichtlinie (2006/66/EG), sofern anwendbar, und ihren jeweiligen Abänderungen sowie der entsprechenden geltenden nationalen Umsetzungsmaßnahmen.

18. TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG ODER RAT. Jede technische Unterstützung oder jeder technische Rat, die/der von Sourceability in Bezug auf den Gebrauch eines jedweden Produkts oder im Zusammenhang mit den Käufen des Kunden angeboten wird, wird kostenlos gegeben und ist allein eine Gefälligkeit dem Kunden gegenüber.  Sourceability ist nicht verpflichtet, dem Kunden technische Unterstützung oder Rat zu geben, und falls irgendein/e solche/r Unterstützung oder Rat gegeben wird, wird Sourceability durch diese Tatsache nicht dazu verpflichtet, irgendeine/n weitere/n oder zusätzliche/n Unterstützung oder Rat zu geben. Sourceability haftet nicht für den Inhalt oder die Ausübung dieser technischen Unterstützung oder dieses technischen Rates durch den Kunden. Ferner wird durch keine Äußerung, die durch irgendeinen von Sourceability´s Vertretern gemacht wird, eine Garantie oder Gewährleistung, ausdrücklich oder konkludent, übernommen.

19. VERZICHT. Ein Versäumnis oder Verzug von Sourceability ein ihr aus dem Vertrag zustehendes Recht auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf ein solches Recht. Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Rechts von Sourceability aus diesem Vertrag durch Sourceability ist gegenüber Sourceability wirksam, sofern Sourceability auf die Geltendmachtung des Rechts schriftlich verzichtet hat und kein Verzicht von Sourceability auf die Geltendmachung eines Rechts aus diesem Vertrag soll als Verzicht von Sourceability auf die Geltendmachung irgendeines anderen Rechts angesehen werden. 

20. Rechtsanwaltsgebühren und Kosten. Falls der Kunde irgendeine fälligen Betrages aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, übernimmt der Kunde die Zahlung aller Kosten, die Sourceability durch die Beitreibung dieses Betrages, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, angemessene Rechtsanwaltsgebühren und Kosten, die durch die Vertretung der Sourceability in einem Insolvenzverfahren des Kunden entstehen. 

21. ANZUWENDENDES RECHT. Soweit die Bestellung von Sourceability North America LLC angenommen wurde, vereinbaren die Parteien hiermit, dass bei allen Streitigkeiten oder Klagen aus oder im Zusammenhang mit dieser Bestellung ausschließlich das Recht des Staates Texas zur Anwendung kommt.

Soweit die Bestellung von Sourceability SG Pte Ltd. angenommen wurde, vereinbaren die Parteien hiermit, dass bei allen Streitigkeiten oder Klagen aus oder im Zusammenhang mit dieser Bestellung ausschließlich das Recht von Singapur zur Anwendung kommt.

Soweit die Bestellung von Sourceability (Shanghai) Co., Ltd. angenommen wurde, vereinbaren die Parteien hiermit, dass bei allen Streitigkeiten oder Klagen aus oder im Zusammenhang mit dieser Bestellung ausschließlich das Recht der Volksrepublik China zur Anwendung kommt.

Soweit die Bestellung von Sourceability HK Limited angenommen wurde, vereinbaren die Parteien hiermit, dass bei allen Streitigkeiten oder Klagen aus oder im Zusammenhang mit dieser Bestellung ausschließlich das Recht von Hongkong (HGSAR) zur Anwendung kommt.

Soweit die Bestellung von Sourceability Vertriebsgesellschaft mbH angenommen wurde, vereinbaren die Parteien hiermit, dass bei allen Streitigkeiten oder Klagen aus oder im Zusammenhang mit dieser Bestellung ausschließlich das deutsches Recht zur Anwendung kommt.

22. SCHIEDSGERICHTSBARKEIT. Jede Streitigkeit aus oder ihm Zusammenhang mit dieser Bestellung soll der Internationalen Handelskammer („ICC“) vorgelegt werden. Die Verfahrenssprache ist Englisch. Der Schiedsspruch ist verbindlich.

Soweit die Bestellungen von Sourceability North America LLC angenommen wurden, soll das Schiedsverfahren in Austin, Texas, USA stattfinden.

Soweit die Bestellungen von Sourceability SG Pte Ltd. angenommen wurden, soll das Schiedsverfahren in Singapur stattfinden.

Soweit die Bestellungen von Sourceability (Shanghai) Co., Ltd. angenommen wurden, soll das Schiedsverfahren in Shanghai, China, stattfinden.

Soweit die Bestellungen von Sourceability HK Limited angenommen wurden, soll das Schiedsverfahren in Hongkong stattfinden.

Soweit die Bestellungen von Sourceability Vertriebsgesellschaft mbH angenommen wurden, soll das Schiedsverfahren in München stattfinden.

23. SONSTIGES.

A. Der Kunde darf die Rechte und Pflichten nach dieser Vereinbarung ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von Sourceability nicht abtreten. Die Tochtergesellschaften bzw. Filialen von Sourceability können die Pflichten Sourceabilitys laut dieser Vereinbarung ausführen. Diese Vereinbarung ist für Rechtsnachfolger und Parteien, an die sie abgetreten wurde, gültig.

B. Die Undurchsetzbarkeit oder Ungültigkeit einer Klausel beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der restlichen Klauseln.

C. Produkte, einschließlich Software oder anderen geistigen Eigentums, unterliegen den Rechten Dritter, wie etwa Patentrechte, Urheberrechte oder Nutzungslizenzen, und der Kunde hat sich an diese Rechte zu halten.

D. Der Kunde hat sich an alle anwendbaren Gesetze, einschließlich der Antikorruptionsgesetze wie den U.S. Foreign Corrupt Practices Act (Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung) und den britischen Anti-Bribery Act (Anti-Bestechungsgesetz) zu halten.

E. Produktinformationen (wie zum Beispiel Erklärungen, Auskünfte oder (technische oder andere) Werbeinhalte, und Informationen über die Eigenschaften, Merkmale, Export/Import-Kontrollklassifizierung, Einsatzbereiche oder die Einhaltung gesetzlicher oder anderer Anforderungen) der Produkte werden von Sourceability auf einer “AS IS” Grundlage zur Verfügung gestellt und sind nicht Bestandteil der Produkteigenschaften. Sourceability übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Produktinformationen und LEHNT JEGLICHE ZUSICHERUNG, GEWÄHR UND HAFTUNG IN JEDER HINSICHT BEZÜGLICH DER PRODUKTINFORMATION AB. Sourceability empfiehlt dem Kunden, jede Produktinformation vor der Nutzung des Produkts oder dessen Verwendung aufgrund dieser Information vorher zu überprüfen und bestätigen zu lassen. Jede Produktinformation kann ohne vorherige Mitteilung verändert werden. Sourceability übernimmt keine Haftung für Fehler typographischer oder andere Art bzw. Nichtangaben in Produktinformationen.

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